Benutzungsordnung Achental Halle

GEMEINDE UNTERWÖSSEN

Bewirtung
Wir arbeiten mit ausgewählten Cateringpartnern aus Unterwössen und der näheren Region. Bitte nehmen Sie Kontakt mit einem dieser Betriebe auf (siehe Beiblatt „Benutzungsgebühren“).

Tische und Bestuhlung
sind im Preis inbegriffen, Auf- und Abbau erfolgt in Absprache mit den Verantwortlichen.

Bühne
Die Bühne ist bei den Preispauschalen inbegriffen. Allerdings übernimmt die Gemeinde nicht das Aufstellen der Bühnenelemente. Dies soll vom Veranstalter selbst erledigt werden, Einweisung durch Herrn Pothast.

Jugendschutz
Die Vorschriften zum Jugendschutz sind einzuhalten.

Brandschutz
Die Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten. Alle Notausgangsbereiche müssen innen und außen freigehalten werden. Alle Notausgangstüren müssen sich während einer Veranstaltung öffnen lassen.
In allen Räumen im Gebäudekomplex „Altes Bad“ gilt striktes Rauchverbot.

Technische Anlage
Die technische Einrichtung (Lautsprecheranlage, Mikrofone etc.) ist nach Einweisung mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.

Reinigung
Die Räumlichkeiten und die Außenanlagen sind in einem ordentlichen Zustand (besenrein) zu verlassen, die Küche ist nach Anleitung (Aushang) nass zu reinigen. Der Kombidämpfer ist nach Nutzung entsprechend der Anleitung (Aushang) zu reinigen und dies durch die Unterschrift auf dem Reinigungsprotokoll zu belegen.
Sollte der Reinigungsaufwand oder der Zeitaufwand für Herrn Pothast das übliche Maß übersteigen, werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

Müll
Selbstverursachter Müll muss vom Veranstalter entsorgt werden.

Haftung
Der Benutzer haftet der Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Grenzen für alle Schäden, die der Gemeinde oder Dritten unmittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen oder für die dieser von Dritten in Anspruch genommen wird.
Bei größeren Veranstaltungen ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme nachzuweisen.